Was ist eine Taxikonzession und wie bekomme ich eine?
Konzession ist das gebräuchliche Wort für die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Den Antrag stellst du nicht bei der IHK, sondern bei der Genehmigungsbehörde deines Bundeslandes oder deiner Kommune, und sie prüft dabei die Voraussetzungen. In Berlin ist das zum Beispiel das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Behörde muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang entscheiden, verlängerbar um höchstens weitere drei Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG). Die Genehmigung gilt je Fahrzeug und nennt dessen amtliches Kennzeichen.
Und es gibt eine Hürde, die nichts mit dir zu tun hat: nach § 13 Abs. 4 PBefG kann eine Behörde die Erteilung versagen, wenn das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wäre. Hamburg hat davon Gebrauch gemacht und vergibt seit Juni 2024 keine neuen Taxenkonzessionen, Berlin hat im Februar 2026 einen einjährigen Beobachtungszeitraum verhängt. Ob das in deiner Stadt gerade gilt, sagt dir nur deine Genehmigungsbehörde.
Quelle: § 15 Abs. 1 PBefG · § 13 Abs. 4 PBefG · IHK Berlin, Handelskammer Hamburg, IHK München
Was kostet eine Taxikonzession?
Das entscheidet die Genehmigungsbehörde, nicht die IHK, und die Spannweite ist groß. Im Landkreis München kostet die Erteilung 150 Euro für das erste Fahrzeug und 50 Euro für jedes weitere. In Düsseldorf liegt die Gebühr je Fahrzeug je nach Verwaltungsaufwand zwischen 100 und 1.465 Euro.
Das ist eine andere Gebühr als die Prüfungsgebühr der IHK. Beide fallen an, nacheinander.
Wie lange es dauert, steht dagegen im Gesetz: nach § 15 Abs. 1 PBefG muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden, verlängerbar um höchstens drei weitere Monate, und die Verlängerung muss dir vorher schriftlich angekündigt werden.
Quelle: § 15 Abs. 1 PBefG · Landkreis München, Serviceportal Düsseldorf
Kann ich eine Taxikonzession kaufen?
Eine einzelne Taxikonzession kannst du nicht kaufen. § 2 Abs. 3 PBefG sagt es klar: im Verkehr mit Taxen dürfen die Rechte und Pflichten aus der Genehmigung nur übertragen werden, wenn gleichzeitig das ganze Unternehmen oder wesentliche selbstständige und abgrenzbare Teile davon übertragen werden.
Und auch dann geht es nicht ohne Behörde: die Übertragung selbst ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG genehmigungspflichtig. Die Behörde prüft dich also genauso wie einen Neuantragsteller, du brauchst die fachliche Eignung trotzdem.
Noch eine Sperre: wer als Neubewerber eine Taxigenehmigung bekommt, erhält sie nach § 13 Abs. 5 PBefG für zwei Jahre, und die daraus erwachsenden Rechte dürfen in dieser Zeit nicht übertragen werden.
Quelle: § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 PBefG · § 13 Abs. 5 PBefG
Lohnt sich die Fachkundeprüfung, wenn meine Stadt keine neuen Taxikonzessionen vergibt?
Ja, und die IHK Berlin argumentiert selbst so. Die Fachkundeprüfung ist vom Genehmigungsstopp nicht betroffen und wird regulär weiter durchgeführt.
Drei Gründe nennt die Kammer: die bestandene Prüfung gilt dauerhaft und kann jederzeit für einen späteren Antrag genutzt werden, Neuantragsteller können sich in der Zwischenzeit auf eine Warteliste setzen lassen, und die Fachkunde gilt auch für den Mietwagenverkehr, der vom Stopp nicht betroffen ist.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: solange weniger Andrang herrscht, sind Prüfungs- und Schulungstermine besser zu bekommen.
Quelle: IHK Berlin · § 13 Abs. 4 PBefG
Kann ich meine Taxikonzession verpachten oder auf jemand anderen übertragen?
Nicht ohne die Behörde. Nach § 2 Abs. 2 PBefG braucht sowohl die Übertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten als auch die Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen wieder eine eigene Genehmigung.
Der Grund liegt in der Sache: die Genehmigung hängt an der Person. Wer sie übernimmt, muss selbst zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Eine Taxikonzession lässt sich deshalb nicht wie ein Gegenstand weiterreichen, die Behörde prüft den Übernehmer genauso wie seinerzeit dich.
Auch jede Erweiterung oder wesentliche Änderung des Unternehmens ist genehmigungspflichtig. Sprich mit deiner Genehmigungsbehörde, bevor du einen Vertrag unterschreibst, sonst steht am Ende eine Vereinbarung, die die Behörde nicht mitträgt.
Quelle: § 2 Abs. 2 PBefG · § 13 PBefG
Wie lange gilt eine Taxikonzession, und wie verlängere ich sie?
Bei der ersten Erteilung an einen Taxi-Neuunternehmer höchstens zwei Jahre, danach höchstens fünf. Taxi und Mietwagen zählen zum Gelegenheitsverkehr, und für den setzt § 16 Abs. 4 PBefG die Obergrenze von fünf Jahren. Wie lange deine Genehmigung konkret gilt, steht in der Urkunde.
Verlängert wird nichts von allein. Du stellst rechtzeitig einen neuen Antrag bei derselben Genehmigungsbehörde, und sie prüft die Voraussetzungen erneut: Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Die Fachkundeprüfung musst du dafür nicht wiederholen. Die Bescheinigung der IHK gilt dauerhaft, die Genehmigung selbst ist befristet. Das ist der Unterschied, an dem sich die meisten stoßen.
Quelle: § 13 Abs. 5 PBefG · § 16 Abs. 4 PBefG · § 46 Abs. 2 PBefG
Kann ich meine Taxikonzession ruhen lassen oder zurückgeben?
Einfach ruhen lassen geht nicht. § 21 PBefG legt eine Betriebspflicht fest: du musst den genehmigten Betrieb aufnehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechterhalten.
Die Genehmigungsbehörde kann dich davon ganz oder teilweise entbinden, aber nur unter engen Bedingungen: wenn dir die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder wenn sie dir wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Bis über deinen Antrag entschieden ist, musst du weitermachen.
Zurückgeben kannst du die Genehmigung. Damit endet dann aber auch dein Recht, Taxi zu fahren, und eine neue Genehmigung bekommst du nur über ein neues Verfahren. Wer nur eine Pause braucht, stellt deshalb besser den Antrag auf Entbindung, statt den Betrieb stillschweigend einzustellen.
Quelle: § 21 PBefG
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Ob deine Stadt gerade Konzessionen vergibt, sagt dir nur deine Genehmigungsbehörde. Was du unabhängig davon mitbringen musst, steht unter den Voraussetzungen und bei Taxiunternehmer werden.