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    Fragen und Antworten

    Taxi oder Mietwagen

    Zwei Formen des Gelegenheitsverkehrs mit sehr verschiedenen Pflichten. Der Unterschied entscheidet, wie du arbeiten darfst.

    Was ist der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen?

    Ein Taxi darf sich an Halteplätzen bereithalten und Fahrgäste unterwegs aufnehmen, ein Mietwagen nicht. Das ist der Kern, und daraus folgt fast alles andere.

    Beim Taxi (§ 47 PBefG) bestimmt der Fahrgast das Ziel, Aufträge dürfen am Halteplatz, während der Fahrt oder am Betriebssitz angenommen werden, und es gelten Betriebspflicht, Beförderungspflicht und feste Tarife im Pflichtfahrbereich. Ein Taxi ist hellelfenbeinfarben, trägt das Dachschild und hat ein Taxameter.

    Beim Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG) bestimmt der Mieter Zweck, Ziel und Ablauf. Aufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen, sie müssen aufgezeichnet und ein Jahr aufbewahrt werden, und nach jeder Fahrt gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Taxi-Merkmale darf ein Mietwagen nicht verwenden.

    Quelle: § 47 PBefG · § 49 Abs. 4 PBefG · BOKraft · IHK München

    Brauche ich den Unternehmerschein auch für Uber, Bolt oder FreeNow?

    Ja, wenn du ein eigenes Unternehmen betreibst und über eine solche App vermittelt wirst. Diese Anbieter vermitteln Fahrten, sie ersetzen keine Genehmigung. Gefahren wird dabei fast immer im Mietwagenverkehr nach § 49 Abs. 4 PBefG.

    Das heißt: du brauchst dieselbe Genehmigung und dieselbe fachliche Eignung wie jedes andere Mietwagenunternehmen, und es gelten Rückkehrpflicht und Aufzeichnungspflicht.

    Als angestellter Fahrer brauchst du keine Fachkundeprüfung, sondern den Personenbeförderungsschein.

    Quelle: § 49 Abs. 4 PBefG · § 13 Abs. 1 PBefG · § 48 FeV

    Welche Anforderungen muss ein Taxi oder Mietwagen als Fahrzeug erfüllen?

    Taxi und Mietwagen brauchen beide mindestens zwei Achsen und vier Räder, zwei Türen auf der rechten Seite und eine Alarmanlage, die vom Fahrersitz aus ausgelöst werden kann. Vor der ersten Inbetriebnahme steht eine außerordentliche Hauptuntersuchung an, danach alle zwölf Monate eine reguläre.

    Ein Taxi braucht zusätzlich ein Taxameter und ein Navigationsgerät, den hellelfenbeinfarbenen Anstrich, das Taxi-Schild quer auf dem Dach, ein Schild mit Name und Betriebssitz im Innenraum und Platz für mindestens 50 Kilogramm Gepäck bei voller Besetzung.

    Ein Mietwagen braucht stattdessen einen Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System und darf keines der Taxi-Merkmale verwenden. Außenwerbung ist bei beiden nur an den seitlichen Türen erlaubt, politische und religiöse Werbung gar nicht.

    Quelle: BOKraft · § 49 Abs. 4 PBefG · IHK München

    Wie viele Fahrgäste darf ich im Taxi oder Mietwagen befördern?

    Im Taxi- und Mietwagenverkehr geht es um Personenkraftwagen, also Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen. So beschreibt es die IHK München, und das PBefG spricht in § 47 und § 49 ausdrücklich von Personenkraftwagen.

    Willst du mehr Menschen gleichzeitig befördern, bist du im Bereich der Kraftomnibusse. Dafür gelten andere Regeln: dort greift die EU-Verordnung 1071/2009 unmittelbar, die Prüfung ist umfangreicher und die schriftlichen Teile dauern nach § 4 Abs. 2 PBZugV je zwei Stunden statt einer.

    Verwechsle das nicht mit dem Personenbeförderungsschein. Der sagt, ob du fahren darfst, nicht wie viele Plätze das Fahrzeug hat.

    Quelle: § 47 und § 49 PBefG · § 4 Abs. 2 PBZugV · IHK München

    Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.

    Passt dazu

    Für die Prüfung macht die Entscheidung keinen Unterschied: es ist dieselbe IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr, und derselbe Lernstoff deckt beides ab.