Was ist der Unterschied zwischen P-Schein und Fachkundeprüfung?
Der P-Schein ist für das Fahren, die Fachkundeprüfung ist für das Unternehmen. Zwei völlig verschiedene Dinge, die ständig verwechselt werden.
Den Personenbeförderungsschein brauchst du, wenn du selbst Fahrgäste befördern willst. Er kommt von der Fahrerlaubnisbehörde, nicht von der IHK. Voraussetzungen nach § 48 Abs. 4 FeV: mindestens 21 Jahre alt, seit mindestens zwei Jahren Führerschein Klasse B, Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, ärztliche Untersuchung und Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre.
Die Fachkundeprüfung brauchst du, wenn du ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen willst. Sie kommt von der IHK und gilt dauerhaft. Wer beides tun will, braucht beides.
Quelle: § 48 FeV · § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG · § 4 PBZugV
Was kostet der Personenbeförderungsschein und wie lange ist er gültig?
Einen festen Preis gibt es nicht, weil mehrere Stellen mitverdienen. Anfallen können: die Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde, die ärztliche Untersuchung samt Sehtest, das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Was genau, sagt dir deine Fahrerlaubnisbehörde, die Sätze sind örtlich verschieden.
Welche Nachweise verlangt werden, steht dagegen fest in § 48 Abs. 4 FeV: mindestens 21 Jahre, seit mindestens zwei Jahren Führerschein Klasse B, Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, geistige und körperliche Eignung sowie das geforderte Sehvermögen.
Erteilt wird er für höchstens fünf Jahre und auf Antrag jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert. Ab dem 60. Lebensjahr kommt für die Verlängerung ein zusätzlicher Eignungsnachweis dazu.
Quelle: § 48 Abs. 4, 5 und 6 FeV
Gibt es die Ortskundeprüfung für Taxifahrer noch?
Nein. Seit dem 2. August 2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Das schreibt die IHK Berlin.
An ihre Stelle sollte durch die Änderung von § 48 FeV eine kleine Fachkundeprüfung für das Fahrpersonal treten, also für Taxi-, Mietwagen- und Bündelverkehrsfahrer. Die IHK Berlin merkt dazu an, dass Art, Umfang und Inhalt dieser Fachkunde noch nicht feststehen und sie später eingeführt wird.
Verwechsle das nicht mit der Fachkundeprüfung für Unternehmer, um die es auf dieser Seite geht. Wenn du wissen willst, ob dein vorhandener P-Schein ohne Ortskundenachweis für den Einsatz im Taxi reicht, frag deine Fahrerlaubnisbehörde.
Quelle: IHK Berlin · § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV
Darf ich mit der Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen Krankenfahrten anbieten?
Ja. Die Handelskammer Hamburg schreibt ausdrücklich: die Unternehmerprüfung Taxi und Mietwagen legst du ab, wenn du Krankenfahrten anbieten möchtest.
Der Unterschied zum Krankentransport ist wichtig. Bei einer Krankenfahrt wird kein medizinisch geschultes Personal eingesetzt und kein für medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen. Beim Krankentransport schon, dort sitzen Rettungssanitäter im Fahrzeug.
Für Krankentransporte brauchst du deshalb eine andere Prüfung, nämlich Notfallrettung und Krankentransport. Das ist nicht dieselbe Fachkundeprüfung.
Quelle: Handelskammer Hamburg
Ist der Taxischein dasselbe wie der Taxi-Unternehmerschein?
Nein, und das Wort führt regelmäßig in die Irre. Mit Taxischein ist im allgemeinen Sprachgebrauch meist die Verordnung einer Krankenfahrt durch die Krankenkasse gemeint, also ein Formular für Patienten.
Der Taxi-Unternehmerschein ist umgangssprachlich der Nachweis der fachlichen Eignung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG, den du über die IHK-Fachkundeprüfung erwirbst.
Wenn du als Unternehmer Krankenfahrten anbieten willst, ist übrigens genau diese Prüfung die richtige. Für Krankentransporte mit medizinisch geschultem Personal gilt eine andere Prüfung, so beschreibt es die Handelskammer Hamburg.
Quelle: § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG · Handelskammer Hamburg
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Den P-Schein holst du dir bei der Führerscheinstelle. Für den anderen Teil, die Fachkundeprüfung der IHK, findest du hier den Lernstoff und die Prüfungssimulation.