Wie werde ich Taxiunternehmer, und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In vier Schritten. Erstens die IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr bestehen oder von ihr befreit sein. Zweitens die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Drittens die finanzielle Leistungsfähigkeit belegen. Viertens bei der Genehmigungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz beantragen.
Erst diese Genehmigung erlaubt dir, entgeltlich Fahrgäste zu befördern. Der bestandene Taxi-Unternehmerschein allein reicht nicht, er ist einer von mehreren Bausteinen, die die Behörde sehen will.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist dabei die Hürde, die viele unterschätzen: nachzuweisen sind 2.250 Euro Eigenkapital für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere.
Wenn du auch selbst am Steuer sitzen willst, brauchst du zusätzlich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, also den P-Schein. Der kommt von der Führerscheinstelle, nicht von der IHK.
Quelle: § 13 PBefG · § 2 PBZugV · § 3 PBZugV · § 48 FeV
Wie gründe ich ein Mietwagenunternehmen, und brauche ich dafür denselben Unternehmerschein?
Es ist derselbe Weg und dieselbe Prüfung. Die IHK-Prüfung heißt Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr und deckt beides ab. Danach folgen wie beim Taxi Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Der Unterschied liegt im Betrieb, nicht in der Prüfung. Ein Mietwagen darf Aufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers annehmen, muss sie aufzeichnen und ein Jahr aufbewahren und nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, solange kein neuer Auftrag vorliegt. Dafür gibt es keine Tarifpflicht und keine Beförderungspflicht wie beim Taxi.
Ein praktischer Punkt, der oft den Ausschlag gibt: der Versagungsgrund nach § 13 Abs. 4 PBefG, mit dem Städte neue Taxikonzessionen zurückhalten, betrifft den Verkehr mit Taxen. Wenn deine Stadt gerade keine Taxikonzessionen vergibt, ist der Mietwagen häufig der offene Weg.
Quelle: § 49 Abs. 4 PBefG · § 13 PBefG · § 3 PBZugV
Kann ich als Taxiunternehmer selbst fahren, und was brauche ich dafür?
Ja, und dafür brauchst du zwei verschiedene Papiere von zwei verschiedenen Stellen. Den Taxi-Unternehmerschein der IHK, damit du das Unternehmen führen darfst. Und den P-Schein der Führerscheinstelle, damit du selbst Fahrgäste befördern darfst.
Das eine ersetzt das andere nicht. Wer nur die Fachkundeprüfung hat, darf ein Taxiunternehmen führen und Fahrer beschäftigen, aber nicht selbst am Steuer sitzen. Wer nur den P-Schein hat, darf fahren, aber kein eigenes Unternehmen betreiben.
Plane beides parallel. Prüfungstermine bei der IHK sind knapp, und der P-Schein braucht ärztliche Untersuchung, Sehtest, Leistungstest und Führungszeugnis. Wer nacheinander vorgeht, verliert leicht mehrere Monate.
Quelle: § 13 PBefG · § 48 FeV
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Von den vier Schritten ist die IHK-Fachkundeprüfung der einzige, den du selbst in der Hand hast. Der Lernstoff deckt alle Sachgebiete ab, die Simulation zeigt dir, wann du so weit bist.