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    Fragen und Antworten

    Ablauf der Prüfung und wie man besteht

    Zwei schriftliche Teile, eine mündliche Prüfung, 150 Punkte. Alle Regeln stehen in Paragraf 4 der Berufszugangsverordnung.

    Wie läuft die Prüfung zum Taxi- und Mietwagen-Unternehmerschein ab?

    Die IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je 60 Minuten und einer mündlichen Prüfung von höchstens 30 Minuten. Insgesamt sind 150 Punkte zu holen.

    Teil I sind schriftliche Fragen, offene und geschlossene, und zählt 40 Prozent, also 60 Punkte. Teil II sind Übungen und Fallstudien und zählt 35 Prozent, also 52,5 Punkte. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung mit Fragen aus allen Themengebieten und zählt 25 Prozent, also 37,5 Punkte.

    Diese Aufteilung steht in § 4 PBZugV und wird von den Kammern wortgleich so veröffentlicht. Für den schriftlichen Prüfungstag solltest du etwa drei Stunden einplanen. Die mündliche Prüfung findet meist ein bis zwei Wochen später statt.

    Quelle: § 4 Abs. 2 und 3 PBZugV · IHK Köln, IHK Berlin, Handelskammer Hamburg

    Wie viele Punkte brauche ich, um den Taxi-Unternehmerschein zu bestehen?

    90 von 150 Punkten, also 60 Prozent der Gesamtpunktzahl der Fachkundeprüfung. Zusätzlich darfst du in keinem einzelnen Prüfungsteil unter 50 Prozent liegen, auch nicht im mündlichen.

    Das ist die entscheidende Falle: einen schwachen Teil kannst du nicht durch einen starken ausgleichen. Die Handelskammer Hamburg sagt es deutlich: es ist kein Punkteausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.

    Zur mündlichen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn du in beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens 50 Prozent erreicht hast.

    Quelle: § 4 Abs. 4 PBZugV · IHK Köln, IHK Berlin, Handelskammer Hamburg

    Wie oft darf ich die Prüfung zum Taxi-Unternehmerschein wiederholen, wenn ich durchfalle?

    Du darfst die Fachkundeprüfung wiederholen, und zwar ohne festgelegte Höchstzahl. Die IHK Berlin schreibt schlicht: wenn du nicht bestehst, kannst du die Prüfung wiederholen, melde dich dafür erneut an.

    Wiederholt wird aber immer die ganze Prüfung, schriftlich und gegebenenfalls mündlich. Eine Teilwiederholung gibt es nicht. Die IHK Köln formuliert es so: wenn die 90 Punkte nicht erreicht wurden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

    Praktisch bedeutet das zweierlei: die volle Prüfungsgebühr fällt erneut an, und du brauchst wieder einen Termin. Bei Wartezeiten von mehreren Monaten ist das der eigentliche Preis eines Fehlversuchs.

    Quelle: IHK Berlin, IHK Köln

    Welche Sachgebiete werden in der Prüfung zum Taxi-Unternehmerschein geprüft?

    Vier Sachgebiete für den innerstaatlichen Verkehr, dazu drei Unterpunkte für grenzüberschreitende Fahrten. Sie stehen in Anlage 3 der Berufszugangsverordnung, gelten für die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr bundesweit gleich und sind damit unabhängig von deiner Kammer.

    Erstens Recht: Personenbeförderungsrecht mit Tarifbildung, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts und Grundzüge des Steuerrechts. Zweitens kaufmännische und finanzielle Führung: Zahlungsverkehr, Beförderungsentgelte, Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage, Buchführung und Versicherungswesen. Drittens technischer Betrieb: Zulassung, Ausrüstung, Instandhaltung, Bereitstellung der Fahrzeuge sowie Fernsprech- und Funkverkehr. Viertens Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung und Grundregeln des Umweltschutzes.

    Bei der Buchführung nennt die Verordnung zwei Dinge ausdrücklich: du musst ein Kassenbuch führen können und die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kennen.

    Quelle: Anlage 3 PBZugV · IHK Köln

    Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zum Taxi-Unternehmerschein erlaubt?

    Ein nicht programmierbarer Taschenrechner, sonst nichts. Die IHK Berlin schreibt zur Fachkundeprüfung: es ist bei der schriftlichen Prüfung nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel erlaubt.

    Mitbringen musst du außerdem ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild. Zulässig sind Personalausweis, Reisepass und als Ausweisersatz gekennzeichnete Passersatzdokumente. Ein Führerschein reicht ausdrücklich nicht, ebenso wenig Fiktions- oder Duldungsbescheinigungen.

    Steht auf deinem Dokument keine Anschrift, bring zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung mit.

    Quelle: IHK Berlin, IHK Köln

    Wie schwer ist die Prüfung zum Taxi-Unternehmerschein wirklich?

    Ehrliche Antwort: das lässt sich nicht in einer Zahl sagen, und wer dir eine Bestehensquote der Fachkundeprüfung nennt, hat sie in aller Regel erfunden. Die Kammern veröffentlichen keine bundesweite Quote.

    Was sich sagen lässt, ist woran es liegt, wenn jemand durchfällt: an der 50-Prozent-Hürde in jedem einzelnen Teil. Wer Recht kann, aber die Kalkulation nicht, fällt durch, obwohl er insgesamt genug Punkte hätte. Der Prüfungsteil mit den Übungen und Fallstudien ist der, den man am wenigsten durch Auswendiglernen schafft.

    Der Stoff selbst ist Verwaltungswissen, kein Hexenwerk. Er ist nur breit: Recht, Kaufmännisches, Technik und Sicherheit, alles in einer Prüfung.

    Quelle: § 4 Abs. 4 PBZugV · Anlage 3 PBZugV

    Wie sind die Erfahrungen mit der Prüfung zum Taxi-Unternehmerschein, und wie hoch ist die Durchfallquote?

    Die ehrliche Antwort zuerst: eine bundesweite Durchfallquote der Fachkundeprüfung gibt es nicht. Die Prüfung nehmen die einzelnen IHKs ab, und sie veröffentlichen ihre Bestehensquoten nicht. Wer dir eine Prozentzahl nennt, hat sie geschätzt.

    Was sich dafür sicher sagen lässt, steht in der Berufszugangsverordnung. Zwei schriftliche Teilprüfungen von je mindestens einer Stunde. Bestanden ab 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, wobei kein Teil unter 50 Prozent liegen darf. Wer die 60 Prozent schriftlich nicht erreicht, aber auch nicht durchgefallen ist, geht in die mündliche Ergänzungsprüfung.

    Aus diesem Aufbau folgt, woran es meistens scheitert: an der 50-Prozent-Hürde in einem einzelnen Teil. Ein Sachgebiet komplett liegen zu lassen und es mit den anderen auszugleichen, funktioniert nicht.

    Die zweite Stolperstelle ist der Rechenteil. Kalkulation und Kostenrechnung lassen sich nicht durch Lesen lernen, sondern nur durch Rechnen. Wer die Aufgabentypen einmal selbst durchgerechnet hat, geht anders in die Prüfung.

    Quelle: § 4 PBZugV

    Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.

    Passt dazu

    Wenn du wissen willst, wo du gerade stehst: die Prüfungssimulation läuft mit denselben 150 Punkten, demselben Zeitlimit und derselben Gewichtung und zeigt dir danach je Sachgebiet, wo die Lücken sind.