Welche Voraussetzungen brauche ich für den P-Schein, den Personenbeförderungsschein?
Sieben Punkte, und sie stehen alle in § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung: du besitzt die Fahrerlaubnis, die für das Fahrzeug nötig ist, bist mindestens 21 Jahre alt, legst ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister vor, weist deine geistige und körperliche Eignung nach, erfüllst die Anforderungen an das Sehvermögen, hast die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren und legst für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr einen Nachweis der Fachkunde vor.
Für Krankenkraftwagen gelten andere Zahlen: dort genügen 19 Jahre und ein Jahr Vorbesitz der Klasse B, dafür kommt ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe dazu.
Verwechsle den P-Schein nicht mit dem Taxi-Unternehmerschein. Der P-Schein erlaubt dir, Fahrgäste zu fahren, und kommt von der Fahrerlaubnisbehörde. Die IHK-Fachkundeprüfung erlaubt dir, ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu führen. Wer beides will, braucht beides.
Quelle: § 48 Abs. 4 FeV
Wo beantrage ich den P-Schein für Taxi oder Mietwagen, und welche Unterlagen brauche ich?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts, also der Führerscheinstelle. Nicht bei der IHK, die ist nur für die Fachkundeprüfung der Unternehmer zuständig.
Berlin verlangt beispielhaft: Personalausweis oder Pass, den deutschen Kartenführerschein, ein Führungszeugnis der Belegart O, die ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, die Bescheinigung über den Sehtest, den Funktions- und Leistungstest und für Krankenkraftwagen zusätzlich den Erste-Hilfe-Nachweis.
Achte auf das Alter der Papiere. Die Nachweise nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung, also ärztliche Untersuchung und Leistungstest, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Berlin nennt für die Sehtestbescheinigung zwei Jahre.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und ist deshalb bundesweit ähnlich, aber nicht gleich. Berlin nennt 45,10 Euro für die Erteilung, Düsseldorf 58,10 Euro. Dazu kommen die Kosten für Führungszeugnis, Untersuchung und Sehtest.
Quelle: § 48 Abs. 4 FeV · Anlage 5 Nr. 3 FeV · Service Berlin, Serviceportal Düsseldorf
Kann ich den P-Schein online beantragen oder online verlängern?
Teilweise. Manche Fahrerlaubnisbehörden nehmen den Antrag inzwischen online entgegen, andere nur persönlich oder schriftlich. Eine bundesweit einheitliche Onlinestrecke für den Personenbeförderungsschein gibt es nicht.
Was in keinem Fall am Bildschirm erledigt ist, sind die Nachweise. Die ärztliche Untersuchung, der Sehtest und der Leistungstest finden vor Ort statt. Das Führungszeugnis beantragst du bei deiner Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz, und zwar als Belegart O, damit es direkt an die Behörde geht.
Frag deshalb zuerst bei deiner Führerscheinstelle nach, ob sie ein Onlineverfahren anbietet. Das spart dir höchstens einen Weg, an den Unterlagen ändert es nichts.
Quelle: § 48 Abs. 4 FeV · Service Berlin
Wie verlängere ich den P-Schein, und was ändert sich ab 60?
Der Personenbeförderungsschein wird für höchstens fünf Jahre erteilt und auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert. Dafür brauchst du wieder den Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, den Nachweis über das Sehvermögen und die Unterlagen zur Zuverlässigkeit, also Führungszeugnis und Auskunft aus dem Fahreignungsregister.
Ab 60 kommt eine Hürde dazu. Eine Verlängerung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus ist nur möglich, wenn du zusätzlich deine Eignung nach Anlage 5 Nummer 2 nachweist. Das ist der Leistungstest zu Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.
Kümmere dich früh genug darum. Ist der P-Schein abgelaufen, darfst du keine Fahrgäste mehr befördern, auch nicht für einen einzigen Tag. Die Untersuchungstermine bekommt man nicht immer kurzfristig.
Quelle: § 48 Abs. 5 und 6 FeV · Anlage 5 Nr. 2 FeV
Bekomme ich den P-Schein trotz Eintrag im Führungszeugnis?
Nicht automatisch nein. Die Fahrerlaubnis-Verordnung führt keine Liste verbotener Eintragungen. Sie verlangt, dass du durch das Führungszeugnis und eine auf deine Kosten eingeholte Auskunft aus dem Fahreignungsregister nachweist, dass du die Gewähr dafür bietest, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden.
Die Behörde sieht sich also den Einzelfall an: wie schwer die Tat war, wie lange sie her ist, ob sie mit dem Straßenverkehr oder dem Umgang mit Menschen zu tun hat. Ein alter Bagatelleintrag wiegt anders als eine einschlägige Verurteilung.
Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach, bevor du Geld für Untersuchung und Sehtest ausgibst. Diese Kosten trägst du auch dann, wenn der Antrag am Ende abgelehnt wird.
Quelle: § 48 Abs. 4 Nr. 2a FeV
Brauche ich für den P-Schein einen Fachkundenachweis?
Im Verordnungstext ja, in der Praxis meistens nicht. § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV verlangt seit dem 2. August 2021 für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr einen Nachweis der Fachkunde. Er hat die frühere Ortskundeprüfung ersetzt.
Nur wurde nie bundesweit geregelt, was dieser Nachweis enthalten soll und welche Stelle ihn ausstellt. Berlin erteilt den P-Schein deshalb ausdrücklich abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV ohne Vorlage des Fachkundenachweises, verbindet ihn aber mit einer auflösenden Bedingung: er erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung vorlegt.
Für dich heißt das: du bekommst den Schein, solltest die Sache aber im Blick behalten. Die Länder gehen unterschiedlich damit um, frag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach, wie sie es handhabt.
Quelle: § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV · LABO Berlin
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Der P-Schein läuft komplett über die Fahrerlaubnisbehörde, dafür brauchst du uns nicht. Wenn du danach dein eigenes Unternehmen führen willst, ist der nächste Schritt der Weg zum Taxiunternehmer.