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    Fragen und Antworten

    Voraussetzungen für den Unternehmerschein

    Die Prüfung ist nur eine von vier Voraussetzungen. Paragraf 13 des Personenbeförderungsgesetzes nennt alle.

    Was brauche ich alles für den Taxi-Unternehmerschein?

    Vier Dinge, und die Fachkundeprüfung ist nur eines davon. § 13 Abs. 1 PBefG verlangt: einen ordnungsgemäßen Betriebssitz im Inland, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung.

    Zuverlässig bist du, wenn nichts dafür spricht, dass du die Vorschriften missachtest oder die Allgemeinheit gefährdest. § 1 PBZugV zählt auf, was dagegen spricht: rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Straftaten und schwere Verstöße gegen Personenbeförderungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Verkehrssicherheit, Steuerpflichten, die Versicherungspflicht oder Umweltvorschriften.

    Der Betriebssitz ist mehr als eine Adresse. Die IHK München beschreibt ihn als den Ort, an dem die wesentlichen Tätigkeiten stattfinden: Fahraufträge annehmen und weiterleiten, Fahrzeuge disponieren, Aufzeichnungen aufbewahren.

    Quelle: § 13 Abs. 1 PBefG · § 1 PBZugV · IHK München

    Ab wie viel Jahren kann ich den Taxi-Unternehmerschein machen?

    Für die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr selbst schreibt die Berufszugangsverordnung kein Mindestalter vor. Anmelden kann sich grundsätzlich jeder, unabhängig davon, ab wie viel Jahren man fahren darf.

    Das Alter kommt an einer anderen Stelle ins Spiel: für den Personenbeförderungsschein, den du als Fahrerin oder Fahrer brauchst, musst du nach § 48 Abs. 4 FeV mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

    Wer also ein Taxiunternehmen führen und auch selbst fahren will, hängt praktisch an diesen 21 Jahren.

    Quelle: § 48 Abs. 4 Nr. 2 und 5 FeV · PBZugV, ohne Altersvorgabe

    Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Taxi- oder Mietwagengenehmigung?

    2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere. So nennt es die IHK München, und so rechnet es sich auch aus dem Gesetz.

    Der Weg dorthin: § 2 Abs. 1 Nr. 2 PBZugV verlangt beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen ein Viertel der Beträge aus Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 je eingesetztem Fahrzeug. Dort stehen 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Ein Viertel davon sind 2.250 und 1.250 Euro.

    Nachweisen musst du das nicht selbst, sondern durch eine Eigenkapitalbescheinigung von einer Steuerberaterin, einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut, dazu Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft.

    Quelle: § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 PBZugV · Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009 · IHK München

    Wie lange ist der Taxi-Unternehmerschein gültig?

    Die bestandene Fachkundeprüfung gilt dauerhaft. Die IHK Berlin schreibt das ausdrücklich: die bestandene Fachkundeprüfung behält dauerhaft ihre Gültigkeit und kann jederzeit für einen späteren Genehmigungsantrag genutzt werden.

    Was abläuft, ist etwas anderes, und hier werden drei Dinge oft verwechselt. Die Genehmigung selbst ist befristet: für Taxi-Neuunternehmer auf höchstens zwei Jahre, sonst auf höchstens fünf Jahre. Der Personenbeförderungsschein gilt höchstens fünf Jahre und wird auf Antrag verlängert.

    Kurz: die Fachkunde bleibt, die Genehmigung und der P-Schein müssen erneuert werden.

    Quelle: IHK Berlin, IHK München · § 16 Abs. 4 PBefG · § 13 Abs. 5 PBefG · § 48 Abs. 5 FeV

    Wird der Taxi-Unternehmerschein abgeschafft?

    Nein. Die Pflicht gilt unverändert. Sie steht in § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes, wird durch die Berufszugangsverordnung ausgefüllt, und die Kammern führen die Prüfung regulär durch.

    Verwechselt wird das vermutlich mit zwei anderen Änderungen: die Ortskundeprüfung für Fahrer ist 2021 tatsächlich weggefallen, und einzelne Städte vergeben zeitweise keine neuen Taxikonzessionen. Beides betrifft die Fachkundeprüfung nicht.

    Wer dir etwas anderes erzählt, meint entweder eines dieser beiden Themen oder verkauft dir etwas.

    Quelle: § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG · § 4 PBZugV · IHK Berlin

    Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.

    Passt dazu

    Von den vier Voraussetzungen ist die Fachkunde die einzige, für die du etwas lernen musst. Die anderen drei sind Papierkram. Hier steht der Stoff, und in der Simulation siehst du, ob er sitzt.